Mieterselbstauskunft

Mir/uns ist bewusst, dass die Abgabe einer Selbstauskunft rechtlich nicht verpflichtend ist. Der Vermieter weist jedoch darauf hin, dass er seine Entscheidung über eine mögliche Vermietung auf die vollständig und wahrheitsgemäß gemachten Angaben in dieser Selbstauskunft stützt und deren Vorlage daher als notwendige Grundlage für seine Entscheidung betrachtet.

Mietinteressent/in

Unten haben Sie die Möglichkeit, weitere Mitbewohner (Mitmieter) anzugeben.

Straße | Hausnummer | PLZ | Ort
Name | Anschrift | Telefon
Bestehen Mietrückstände aus bisherigen Mietverhältnissen?
Wurde in den letzten 5 Jahren eine Räumungsklage gegen Sie erhoben?
Wurde in den letzten 5 Jahren wurde Zwangsvollstreckung gegen Sie eingeleitet?
Haben Sie in den letzten 5 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?
Wurde in den letzten 5 Jahren ein Insolvenzverfahren gegen Sie eröffnet?
Beziehen Sie Sozialleistungen zur Zahlung der Miete und/oder Kaution?
Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt?
Beabsichtigen Sie eine Wohngemeinschaft (WG) zu gründen
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Zieht noch eine weitere Erwachsene Person mit Ihnen ein? (über 18 Jahre alt)
Außer mir/uns sollen noch weitere Personen die Wohnung beziehen
Ich habe alle Personen, die in der Wohnung wohnen werden, angegeben.
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(Optional) Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - HIER HERUNTERLADEN

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I. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Lage bin/sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie der Miete plus Nebenkosten, zu leisten.
II. Ich/Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.
III. Ich/Wir sind damit einverstanden, dass der Vermieter bei der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden die SchufaVerbraucherauskunft zum Zwecke der Vermietung einholt. Auf Wunsch kann auch eine SCHUFA Selbstauskunft vorgelegt werden.

IV. Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen.
Sofern die Mieterselbstauskunft nicht mehr benötigt wird - wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt - hat der
Vermieter diese Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich zu vernichten.

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